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Grundseminar Betriebsrat & Tarifvertrag
Themenübersicht
• Vermögensverteilung in Deutschland – Was bedeutet das für die Betriebsratsarbeit?
• Die Überwachungsfunktion des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
• Entstehung und Wirkung der Betriebsvereinbarungen (u.a. § 87 BetrVG und § 77BetrVG)
• Abgrenzung von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
Referenten
Fabian Schmid
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Jeanine Weigel
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Seminarzeiten
Seminarbeginn ist am Mittwoch, den 4. Februar 2026 um 12.00 Uhr, die Anreise ist zum Mittagessen um 12.30 Uhr möglich.
Seminarende ist am Freitag, den 6. Februar 2026 mit dem Mittagessen.
Teilnahmebeitrag
Seminargebühr
(Arbeitsmaterial, Tagungspauschale, Seminarleitung, -durchführung und -organisation)
615,— € + Unterkunft/Verpflegung 456,50 €
Informationen zur Seminarteilnahme
Für das Seminar besteht gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ein Anspruch auf Freistellung, Gehaltsfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
Die An- und Abreise ist individuell zu organisieren und ebenfalls vom Arbeitgeber zu übernehmen. Hier finden in der Regel die betrieblichen Reisekostenkostenregelungen Anwendung.
Vor dem Seminarbesuch muss eine korrekte Beschlussfassung und die rechtzeitige Information des Arbeitgebers erfolgen. Anmeldungen nehmen wir per Mail, per Telefon oder über unsere Homepage www.bzo.de entgegen.
Bei eventuellen Problemen helfen wir oder euer NGG-Regionsbüro gerne weiter.
Seminar-Nr.: 26-0660