Kurzarbeit in der Gastronomie - Fragen und Antworten

Erneut ist die komplette Gastronomie von einem Lockdown betroffen. Wir halten diese pauschale Entscheidung für falsch, denn die Probleme in der Branche werden erneut verschärft. Was bedeutet der zweite Lockdown für die Beschäftigten? Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis, wann besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld und in welcher Höhe, kann der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen und Betriebsferien ausrufen? Diese Fragen beantworten wir in unserem beigefügten Flugblatt:

Bei weiteren Fragen wende dich bitte an unser Regionsbüro 04131 - 421460 oder per E-Mail Region.lueneburg@ngg.net. Wenn du uns persönlich besuchen möchtest, melde dich bitte vorab telefonisch.