Systemgastronomie - 90% tariflich aufgestocktes KurzarbeitergeldKurzarbeit, Kündigung, Minijobber, Teilzeitarbeit

25. März 2020

Die NGG hat mit dem Bundesverband der Systemastronomie (BdS) einen Tarifvertrag "Kurzarbeit" geschlossen. Der Arbeitgeber stockt das Kurzarbeitergeld (60 % bzw. 67 %) auf 90 % auf. Das bedeutet, die Beschäftigten in der Systemgastronomie erhalten bei Kurzarbeit 90% ihres bisherigen Entgeltes. Welche Rechte haben geringfügig oder in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmerinnen? Alle Infos hier: