Kurzarbeitergeld - Aufstockung mit Arbeitslosengeld II

02. April 2020

Derzeit erreichen uns Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld mit ihrem Einkommen unterhalb der Grundsicherung liegen. Dies gilt insbesondere für Teilzeitkräfte. Über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit gibt es die Möglichkeit, die vorübergehend Aufstockung online zu beantragen. Auch wenn es schwerfällt, das sogenannte Hartz IV in Anspruch zu nehmen - jeder, der unverschuldet in eine Notlage gerät hat einen Rechtsanspruch. https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung