Systemgastronomie - Urlaubsgeld für NGG-Mitglieder

21. Juli 2021

Wer NGG-Mitglied ist und mindestens 12 Monate beim selben Arbeitgeber in der Systemgastronomie in Vollzeit arbeitet, bekommt mindestens 415,00 Euro Urlaubsgeld. (Teilzeit anteilig) Je länger das Beschäftigungsverhältnis dauert, desto höher das Urlaubsgeld.

Auszubildende erhalten ein Urlaubsgeld von 50 Prozent ihrer Ausbildungsvergütung.

Urlaubsgeld für NGG-Mitglieder:

im 1. und 2. Jahr: 415,00 Euro

im 3. und 4. Jahr: 466,00 Euro

im 5. und 6. Jahr: 517,00 Euro

ab dem 7. Jahr: 568,00 Euro

Auch bei Kurzarbeit bleibt der Anspruch gleich, der Arbeitgeber darf deshalb also weder beim Urlaubsgeld noch beim Kurzarbeitergeld etwas abziehen!

Flugblatt