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Systemgastronomie - NGG-Mitglieder bekommen Urlaubsgeld!


NGG-Mitglieder, die in der Systemgastronomie mindestens 12 Monate bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt sind, haben einen tariflichen Anspruch auf Urlaubsgeld:
1. und 2. Jahr der Beschäftigung 415 Euro, 3. und 4. Jahr 466 Euro, 5. und 6. Jahr 517 Euro und ab dem 7. Jahr 568 Euro. Auszubildende erhalten 50% ihrer Ausbildungsvergütung.
Die Auszahlung ist nicht oder unvollständig erfolgt? → Mail Wir helfen!