Bis zu 520 Euro weniger pro MonatGewerkschaft NGG kritisiert Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern

26. Juli 2021

Ein Job, zwei Löhne: Noch immer ist die Bezahlung zwischen Männern und Frauen unterschiedlich hoch. Das kritisiert die Gewerkschaft NGG – und fordert mehr Anstrengungen für die Gleichberechtigung im Arbeitsleben.


Sie haben genauso lange Arbeitszeiten, sind beim Einkommen aber klar im Nachteil: Im Landkreis Lüneburg verdienen Frauen, die eine Vollzeitstelle haben, aktuell rund 280 Euro und damit neun Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. (Im Vergleich: Kreis Harburg 230 Euro, Kreis Uelzen 370 Euro, Heidekreis und Kreis Verden 470 Euro, Kreis Rotenburg 510 Euro, Kreis Lüchow-Dannenberg 520 Euro). Darauf macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aufmerksam. Die NGG beruft sich dabei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach liegt der durchschnittliche Verdienst von Beschäftigten mit voller Stundenzahl im Kreis Lüneburg derzeit bei 3.101 Euro im Monat. Während Männer durchschnittlich 3.188 Euro verdienen, kommen Frauen auf lediglich 2.910 Euro im Monat.

„Die Zahlen zeigen, dass es bis zu einer echten Lohngerechtigkeit noch ein weiter Weg ist. Im Verkauf einer Bäckerei oder an der Rezeption eines Hotels – also bei Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden – sind die Einkommensunterschiede besonders groß“, sagt Steffen Lübbert, Geschäftsführer der NGG-Region Lüneburg. Das habe auch damit zu tun, dass sich Bäckereien, Hotels und Gaststätten häufig nicht an Tarifverträge hielten – und viele Frauen in niedrigeren Positionen mit geringeren Löhnen abspeisten.

Hinzu komme, dass Frauen überdurchschnittlich oft in Teilzeit- und Minijobs arbeiteten. „Solche Stellen erschweren nicht nur den beruflichen Aufstieg, sie sind meistens auch deutlich schlechter bezahlt als Vollzeitarbeitsplätze. Deshalb dürfte der tatsächliche Gender-Pay-Gap, also die Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern, im Kreis Lüneburg deutlich über neun Prozent liegen“, betont Lübbert.

Die nächste Bundesregierung müsse zusätzliche gesetzliche Leitplanken für mehr Lohngerechtigkeit schaffen, fordert die NGG. Dazu gehörten ein verbindlicher Anspruch auf gleiches Geld für gleiche Arbeit und eine strukturelle Reform der Minijobs. Außerdem solle das Ehegattensplitting abgeschafft werden. „Das aktuelle Steuersystem führt dazu, dass in vielen Partnerschaften das Modell des männlichen Hauptverdieners bestehen bleibt. Wegen hoher Abzüge in der Steuerklasse 5 arbeiten Frauen oft nur wenige Wochenstunden. Im Fall einer Trennung stehen sie dann aber vor enormen finanziellen Schwierigkeiten“, so Lübbert. Nach einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) könnte die Aufhebung des Ehegattensplittings bis zu 500.000 zusätzliche Vollzeitstellen schaffen – vor allem für Frauen.