Corona-Krise und Kurzarbeit - Absicherung der Beschäftigten

18. März 2020

Die Bundesregierung hat im Eilverfahren die Regelungen für die Kurzarbeit verändert. Bei Kurzarbeit kann die Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen verringert werden (bis zu 100%). Die Beschäftigten erhalten in dieser Zeit einen Ausgleich von der Bundesagentur für Arbeit. Kurzarbeit ist also eine Art "Teilarbeitslosigkeit", die aber den Vorteil hat, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Ausführliche Informationen hier: