Coca-Cola - Unternehmenstarifvertrag Mobile Arbeit vereinbart

02. August 2021

CCEP DE und NGG haben sich am 2. Aug. 2021 auf einen neuen UTV zur Mobilen Arbeit geeinigt. Er löst den alten Tarifvertrag über Telearbeit ab. Erstmals gibt es einen Rechtsanspruch auf Mobile Arbeit. Bisher war diese nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Anspruch beträgt 40 % der monatlich individuellen Arbeitszeit. Wenn sich Führungskraft und Mitarbeiter*in einigen, kann auch mehr mobil gearbeitet werden.

Für die Kolleg*innen, die aufgrund besonderer Vereinbarung ausschließlich im Homeoffice arbeiten, ändert sich nichts. Die Verträge bleiben, wie sie sind und die Zahlungen ebenso.

Wir haben eine zukunftsfähige Vereinbarung getroffen: Wer möchte, kann also auch nach der Corona-Zeit mobil arbeiten.