Mehr Kekse - mit Tarif!

13. Dezember 2021

Es gibt viele gute Gründe, für einen Tarifvertrag zu kämpfen. Einer davon: Weihnachtsgeld! Gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten in Deutschland bekommt es. Wo "nach Tarif" gezahlt wird, ist die Chance, ein Weihnachtsgeld zu erhalten, mit 77 Prozent fast doppelt so hoch wie in Betrieben, die nicht tarifgebunden sind (41 Prozent). Das zeigt eine Online-Befragung der Hans-Böckler-Stiftung von rund 57.000 Beschäftigten (mehr Infos). 

Das Weihnachtsgeld ist in den meisten Fällen eine tarifliche Leistung, die die Gewerkschaft durchgesetzt hat. An die Auszahlung dieser Leistung hat sich der Arbeitgeber zu halten! Trotzdem kommt es leider immer wieder dazu, dass sich manche Arbeitgeber verweigern, die sogenannte Jahressonderzuwendung zu zahlen. 

Aus diesem Grund rät die NGG dazu, einen genauen Blick auf die November-Abrechnung zu werfen. Fehlende Zahlungen können noch bis spätestens Ende Februar 2022 nachgefordert werden - danach verfällt der Anspruch. Wir empfehlen daher die Lohnabrechnung genau zu prüfen. Wer kein Weihnachtsgeld erhalten hat, sollte sich im NGG Büro Lüneburg zur Beratung melden. Wir prüfen, ob ein Anspruch besteht und geben Tipps, wie unsere Mitglieder zu ihrem Recht kommen können.