Wer NGG-Mitglied ist und mindestens 12 Monate beim selben Arbeitgeber in der Systemgastronomie in Vollzeit arbeitet, bekommt mindestens 415,00 Euro Urlaubsgeld. (Teilzeit anteilig) Je länger das Beschäftigungsverhältnis dauert, desto höher das Urlaubsgeld.
Auszubildende erhalten ein Urlaubsgeld von 50 Prozent ihrer Ausbildungsvergütung.
Urlaubsgeld für NGG-Mitglieder:
im 1. und 2. Jahr: 415,00 Euro
im 3. und 4. Jahr: 466,00 Euro
im 5. und 6. Jahr: 517,00 Euro
ab dem 7. Jahr: 568,00 Euro
Auch bei Kurzarbeit bleibt der Anspruch gleich, der Arbeitgeber darf deshalb also weder beim Urlaubsgeld noch beim Kurzarbeitergeld etwas abziehen!