Corona-Schutzschirm für Beschäftigte im GastgewerbeNGG fordert höheres Kurzarbeitergeld für Beschäftigte im Gastgewerbe

08. April 2020

Leere Hotels, geschlossene Restaurants: Das neuartige Coronavirus trifft im Landkreis Lüneburg die rund 300 Betriebe im Gastgewerbe besonders hart und damit auch die knapp 3.800 Arbeitnehmer der Branche. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin – und fordert einen Corona-Schutzschirm für Beschäftigte.

„Die meisten Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt zuhause bleiben. Zwar können sie Kurzarbeitergeld bekommen. Das liegt aber nur bei 60 Prozent (Eltern: 67 Prozent) des ohnehin oft geringen Einkommens. Für viele Betroffene geht das an die Existenz“, sagt Steffen Lübbert von der NGG Lüneburg. Eine Fachkraft ohne Kinder in der Steuerklasse I müsse jetzt mit 945 Euro netto über die Runden kommen. Dabei sei das fehlende Trinkgeld nicht einbezogen. Die Gewerkschaft ruft deshalb den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds für die Branche auf den Weg zu bringen. Eine Regelung für die Branche, die besonders durch Minijobs und Teilzeitstellen geprägt ist, sei dringend notwendig, so Lübbert.

Bislang habe der Dehoga dies jedoch abgelehnt. „Es kann nicht sein, dass Gastwirte und Hotelbesitzer nach Milliardenhilfen vom Staat rufen, aber auf der anderen Seite ihre Beschäftigten im Regen stehen lassen.“ Ziel müsse sein, die Einbußen für Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze in der Krise zu sichern“. Wie das gehen könne, hätten die Unternehmen in der Systemgastronomie (Mc Donald’s, Burger King, Nordsee) gezeigt. Zusammen mit der NGG hat sich die Branche kürzlich auf eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettolohns geeinigt. Lübbert stellt fest, dass in Unternehmen mit Betriebsrat vertretbare Lösungen für die Beschäftigten gefunden werden. Diese sehen neben einer Aufstockung auch Kündigungsschutzregelungen und eine Absicherung von Minijobbern vor, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

Das neue Kurzarbeitergeld wurde im März im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Danach übernimmt die Bundesagentur die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu. „Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – die man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Lübbert.

Was Beschäftigte jetzt wissen müssen – von der Kinderbetreuung bis zur Lohnfortzahlung – hat die NGG im Netz zusammengefasst: www.ngg.net/corona 

Mit einer digitalen Demonstration unter dem Motto #GesichterDerKrise gibt die NGG betroffenen Beschäftigten zudem die Möglichkeit, auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Weitere Infos: www.facebook.com/GewerkschaftNGG