Countdown für Lohncheck läuftBeschäftigte in der Gastronomie - Weihnachtsgeld im Februar

07. Februar 2024

Nicht nur im Schaltjahr ein Stichtag: „Der 29. Februar markiert dieses Jahr die letzte Möglichkeit, das noch nicht ausgezahlte Weihnachtsgeld vom Chef zu fordern. Den sollten Angestellte im Gastgewerbe also nicht einfach vom Kalender abreißen, sondern besser fett markieren", so Steffen Lübbert von der NGG Lüneburg.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Gastronomie-Beschäftigten zu einem genauen Blick auf ihre Jahreslohnabrechnung. „Jeder sollte einmal prüfen, ob er im vergangenen Jahr seine Weihnachtsgeldzahlung tatsächlich bekommen hat. Etliche Chefs im Gastgewerbe ‚vergessen‘ gerne die jährliche Sonderzahlung für ihre Angestellten“, sagt Steffen Lübbert. Der Lohncheck lohne sich, so der Geschäftsführer der NGG Lüneburg. Denn bis Ende Februar könnten die Beschäftigten das fehlende Weihnachtsgeld nachfordern.
Für Steffen Lübbert sind die „Weihnachtsgeld-Muffel“ unter den Gastro-Arbeitgebern ein jährliches Dauerärgernis. Das gelte gerade für kleinere Betriebe.
Steffen Lübbert: „Eigentlich muss das Weihnachtsgeld mit der letzten November-Auszahlung auf dem Gehaltskonto auftauchen. All diejenigen, die die Sonderzahlung im letzten Jahr nicht bekommen haben, sollten sich schleunigst bei ihrem Chef melden. Am besten schriftlich und spätestens bis zum 29. Februar. Danach verfällt der Anspruch und das Geld ist endgültig futsch“, so der NGG-Geschäftsführer.
Die NGG hofft, dass sich möglichst viele in den kommenden Wochen gegen die „Weihnachtsgeld-Prellerei“ wehren. „Denn Weihnachtsgeld hängt nicht vom guten Willen des Chefs ab, es ist das gute Recht der Beschäftigten. Es steht jedem zu, der mindestens ein Jahr im Betrieb arbeitet – vom Koch bis zur Kellnerin und vom Housekeeping bis zum Nachtportier an der Rezeption“, so Lübbert.