Sie ziehen oft den Kürzeren: 16.300 Mini-Jobber gibt es im Landkreis Lüneburg. Das gehe aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. „Viele Betriebe tun so, als wären sie das "B-Team" – die Belegschaft "2. Klasse quasi", sagt Steffen Lübbert von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Obwohl viele der Mini-Jobber oft seit Jahren ihren festen Platz in der Belegschaft haben, werden sie, so die Beobachtung der NGG Lüneburg, vielfach als Aushilfen mit weniger Rechten angesehen. „Oft bekommen sie keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine Zuschläge. Dabei haben sie auf all das Anspruch“, sagt Steffen Lübbert.
Die NGG Lüneburg kritisiert, dass Mini-Jobber zum Teil weniger verdienen als regulär Beschäftigte: „Mini-Jobs rangieren oft im Lohnkeller – auf Mindestlohn-Niveau. Dabei müssen Arbeitgeber Mini-Jobbern den gleichen Stundenlohn bezahlen wie den anderen Beschäftigten auch, wenn sie die gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation machen“, so Steffen Lübbert.
Der Geschäftsführer der NGG Lüneburg geht davon aus, dass in den kommenden Wochen zur Sommersaison in der Gastronomie wieder zusätzliche Mini-Jobber angeworben werden, um Spitzen abzudecken. Aber auch in der Lebensmittelherstellung würden „Urlaubslöcher per Mini-Jobs gestopft“. Bei der Einstellung sollten die Beschäftigten auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.
Die NGG Lüneburg sieht die große Zahl von Mini-Jobbern allerdings mehr als kritisch. „Hierdurch werden Vollzeitstellen verdrängt. Insbesondere für Frauen wird eine geringfügige Beschäftigung oft zur Sackgasse. Der Übergang in einen regulären Vollzeitjob gelingt nämlich längst nicht immer. Außerdem sind geringfügige Beschäftigungen für viele das Laufband zur Altersarmut“, warnt Lübbert. Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Gastronomie und Ernährungswirtschaft bei der NGG Lüneburg:
Tel. 04131 421460 | Mail region.lueneburg@ngg.net