Mit Tarifvertrag höhere Chancen auf Sonderzahlung - auch Minijobber profitierenNGG rät Beschäftigen zum Weihnachtsgeld-Check

07. Dezember 2022

Jeder „Weihnachts-Euro“ ist willkommen: Wenn die Preise steigen, wird ein dickeres Portemonnaie gebraucht. Das Weihnachtsgeld kommt da gerade recht – wenn es kommt. Die Gewerkschaft NGG unterstützt Beschäftigte in der Lebensmittel- und Gastro-Branche, damit sich beim Lohn-Bonus was tut.

Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Lüneburg sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf dieSonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Steffen Lübbert von der NGG-Region Lüneburg. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.
Insbesondere für die rund 9.030 Menschen, die im Landkreis Lüneburg laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Lübbert. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.
Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Steffen Lübbert. Die NGG-Region Lüneburg informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: (04131) 42 146-10 oder region.lueneburg@ngg.net.
Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Lübbert. Er verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.