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Mitgliederbonus für Beschäftigte in der Leiharbeit

Bis zu 550 Euro mehr Urlaubsgeld

Die Mitgliedschaft in der NGG zahlt sich aus - auch für die Beschäftigten in der Leiharbeit. Zweimal im Jahr gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus für die Gewerkschaftszugehörigkeit. Automatisch gibt es den Aufschlag zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld allerdings nicht. Die Kolleginnen und Kollegen müssen ihre Extrazahlung von bis zu 550 Euro beim Urlaubsgeld zwischen dem 19. Mai und 30. Juni beantragen. Voraussetzung ist eine NGG-Mitgliedschaft von mindestens 6 Monaten und eine 6-monatige Beschäftigung im Verleihbetrieb.

Wer noch bis Ende Mai NGG-Mitglied wird, sichert sich seine tariflich festgeschriebene Extrazahlung zum Weihnachtsgeld.

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