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NGG Lüneburg: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse“
NGG Lüneburg: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse“
16.500 Mini-Jobber im Kreis Lüneburg: Die meisten haben zum Jahresbeginn 47 Euro mehr im Portemonnaie
Mini-Jobber mit dickeren Portemonnaies: Rund 16.500 Mini-Jobber gibt es im Landkreis Lüneburg. Sie können seit diesem Januar 603 Euro pro Monat verdienen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn. Und der steigt jetzt um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stunde. Für die Mini-Jobber bedeutet das: Wenn sie 10 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie in diesem Jahr 47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben“, erklärt Steffen Lübbert.
Der Geschäftsführer der NGG Lüneburg appelliert an die geringfügig Beschäftigten, das „Lohn-Plus“ im Blick zu haben. Und Steffen Lübbert stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Konkret kritisiert die NGG Lüneburg, dass Mini-Jobber „häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden“. Der Gewerkschafter weist aber darauf hin, dass „Mini-Jobber in Betrieben mit Tarifvertrag auch von diesen profitieren.“
Dabei gehe es auch um den Lohn: „Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, dann hat er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn. Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu“, so Steffen Lübbert. Wer geringfügig beschäftigt sei und für längere Zeit krank werde, habe zudem – genauso wie jeder andere Beschäftigte im Betrieb auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung.
„Wenn es im Unternehmen Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann dürfen Mini-Jobber auch dabei nicht leer ausgehen. Genauso wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht NGG-Geschäftsführer Steffen Lübbert deutlich. Er rückt dabei gerade auch Restaurants, Gaststätten und Hotels in den Fokus: „2.270 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie im Landkreis Lüneburg. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt.“ Der Gewerkschafter beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.
„Egal, ob auf dem Wochenmarkt oder in der Restaurantküche, in der Kantine, an der Bäckerei- oder Fleischtheke: Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich im Kreis Lüneburg rundlaufen zu lassen“, sagt Steffen Lübbert.
Die NGG Lüneburg sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs dabei allerdings kritisch: „Mini-Jobs verdrängen Vollzeitstellen. Dabei bieten nur die regulären Jobs den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit“, so Steffen Lübbert.
Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. „Auch für Jobs mit geringer Wochenarbeitszeit muss gelten: Wer arbeitet, muss ab der ersten Stunde auch komplett sozialversichert sein“, fordert NGG-Geschäftsführer Lübbert.
Die NGG Lüneburg kritisiert besonders die Folgen, die Mini-Jobs für Frauen haben können. „57 Prozent aller geringfügig Beschäftigten im Landkreis Lüneburg sind Frauen. Oft machen gerade junge Mütter den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet. Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit allen Folgen, die das dann hat. Bis hin zur deutlich geringeren Rente“, warnt Steffen Lübbert.